





Hintergrund
Mit seinem Urteil vom 19. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die von Booking.com verwendeten Paritätsklauseln gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Paritätsklauseln haben die Hotels im Wettbewerb benachteiligt. Sie lähmten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Buchungsplattformen und schränkten die direkten Vertriebskanäle der Hotels ein. Durch die Verwendung der wettbewerbswidrigen Paritätsklauseln fügte Booking.com seinen Hotelpartnern in ganz Europa massiven finanziellen Schaden zu.
Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts sind die Hotels berechtigt, von Booking.com eine Entschädigung für die erlittenen finanziellen Verluste zu verlangen. Vorläufige Schätzungen deuten darauf hin, dass die Hotels bis zu 30 % oder mehr der seit 2004 an Booking.com gezahlten Gesamtprovisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten könnten.
Unter der Schirmherrschaft von HOTREC - dem Dachverband der Hotels in Europa - sind betroffene Hotels eingeladen, sich an einer Sammelklage gegen Booking.com zu beteiligen. Die Teilnahme ist frei von Kosten und Kostenrisiken. Die Sammelklage wird von den erfahrensten Rechts- und Wirtschaftsexperten geleitet, die seit mehr als einem Jahrzehnt die Interessen der Hotels in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor nationalen Gerichten und Wettbewerbsbehörden erfolgreich vertreten haben.

Wettbewerbswidrigkeit der von Booking.com verwendeten Paritätsklauseln
Mit seinem Urteil vom 19. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass die von Booking.com verwendeten Paritätsklauseln gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Das Urteil ist rechtskräftig und endgültig. Es entfaltet rechtlich bindende Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten (und quasi-bindende Wirkung für EWR-Länder und die Schweiz) auch vor Zivilgerichten. [...]
Booking.com führte 2004 europaweit die weitreichenden Paritätsklauseln ein. Unter dem Regime dieser weitreichenden Paritätsklauseln war es Hotels in Europa untersagt, auf anderen Vertriebskanälen niedrigere Preise oder bessere Konditionen anzubieten als auf der Booking.com-Plattform.
Nach der Intervention mehrerer europäischer Wettbewerbsbehörden reduzierte Booking.com im Juli 2015 den Geltungsbereich der Paritätsklauseln von "weiten" Paritätsklauseln auf "enge" Paritätsklauseln. Seitdem war es Hotelpartnern grundsätzlich erlaubt, auf anderen Online-Buchungsplattformen (OTAs) niedrigere Preise oder bessere Konditionen anzubieten. Auf ihren eigenen direkten (Online-)Vertriebskanälen durften sie jedoch weiterhin keine niedrigeren Raten oder besseren Konditionen anbieten.
Am 22. Dezember 2015 stellte das Bundeskartellamt (BKartA) fest, dass die engen Paritätsklauseln gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen und erließ eine Untersagungsverfügung gegen Booking.com. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts schränken die Paritätsklauseln den (Preis-)Wettbewerb zwischen Booking.com und den anderen OTAs ein, untergraben die Direktvertriebskanäle der Hotels, führen zu Abschottungseffekten und fördern damit die zunehmende Marktkonzentration auf dem OTA-Markt. Die Entscheidung des Bundeskartellamts vom 22. Dezember 2015 wurde vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. Mai 2021 in vollem Umfang bestätigt.
In einem anschließenden Parallelverfahren in den Niederlanden hatte das Bezirksgericht Amsterdam Anfang 2023 über die gleiche Frage zu entscheiden, nämlich ob die von Booking.com verwendeten Paritätsklauseln mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Das Bezirksgericht Amsterdam zögerte, der deutschen Rechtsprechung zu folgen, und beschloss stattdessen, die entsprechenden Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Mit seinem Urteil vom 19. September 2024 hat der EuGH grundsätzlich bestätigt, dass die von Booking.com verwendeten weiten und engen Paritätsklauseln tatsächlich gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
Im Einklang mit dem Digital Markets Act hat Booking.com im Juni 2024 angekündigt, ab Juli 2024 alle Paritätsklauseln aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Europa zu streichen.
Schädliche Auswirkungen der von Booking.com verwendeten Paritätsklauseln
Nach den allgemeinen Grundsätzen des EU-/EWR-Wettbewerbsrechts und auch nach den Rechtsordnungen aller europäischen Länder führen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu entsprechenden Schadensersatzansprüchen.
Die von Booking.com verwendeten Paritätsklauseln hatten eine Einschränkung des Wettbewerbs zum Nachteil der Hotels zur Folge. Erstens schalteten die Paritätsklauseln den Preiswettbewerb zwischen den OTAs aus, was zu künstlich überhöhten Provisionsniveaus führte. Zweitens schränkten die Paritätsklauseln die - weitaus kostengünstigeren - direkten Vertriebskanäle der Hotels ein. Und drittens behinderten die Paritätsklauseln den Markteintritt neuer OTAs und drängten kleinere OTAs aus dem Markt, was zu einer kontinuierlichen Oligopolisierung des OTA-Marktes führte. All dies wurde vom Bundeskartellamt in seinem Verfahren gegen Booking.com detailliert untersucht und vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Der Schaden, der den Hotels durch die Anwendung der wettbewerbswidrigen Paritätsklauseln durch Booking.com entstanden ist, ist somit vielschichtig und seine Quantifizierung äußerst komplex. Eine vorläufige Einschätzung deutet jedoch darauf hin, dass die Hotels bis zu 30 % oder mehr der seit 2004 an Booking.com gezahlten Gesamtprovisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten könnten.
Kollektive Maßnahmen in den Niederlanden
Schadensersatzklagen können vor den nationalen Gerichten des Landes erhoben werden, in dem sich die Hotels befinden, aber auch am Sitz von Booking.com BV in den Niederlanden (Art. 4 (1) und 7 (2) VO (EU) 1215/2012). Im vorliegenden Fall scheint es aus den folgenden Hauptgründen vorteilhaft zu sein, in den Niederlanden gegen Booking.com zu klagen:
- Indem sie Booking.com an seinem Sitz in den Niederlanden verklagen, würden die Hotels jede Diskussion über die internationale Zuständigkeit vermeiden.
- Es besteht die Möglichkeit, die Ansprüche aller europäischen Hotels in einem einzigen Gericht zu bündeln, was nicht nur zu erheblichen Synergieeffekten in Bezug auf Umfang und Reichweite führen würde, sondern auch Booking einer erheblichen finanziellen Haftung aussetzen würde.
- Das Bezirksgericht Amsterdam ist wahrscheinlich das erfahrenste Gericht in Europa auf dem Gebiet der kollektiven Kartellschadensersatzklagen. Es ist mit der Materie bereits vertraut und wickelt das Verfahren im parallelen (noch anhängigen) Rechtsstreit zwischen deutschen Hotels und Booking.com sehr kompetent und reibungslos ab. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass das Gericht jede weitere Schadensersatzklage auf die gleiche Weise behandeln wird.
Mit der vorliegenden Sammelklage beabsichtigt HOTREC daher, die Ansprüche der betroffenen Hotels in Europa durch Abtretung an eine niederländische "Stichting" (Stiftung) zu bündeln und gemeinsam in den Niederlanden durchzusetzen.
Die Interessen der beteiligten Hotels sind gut gewahrt, da Vertreter der Hotellerie im Beirat der Stiftung sitzen werden. Die Stiftung wird von erfahrenen und finanzstarken Prozessfinanzierern unterstützt.
Durch die Abtretung der Ansprüche an die Stiftung sind die betroffenen Hotels keine direkten Parteien in dem möglichen Rechtsstreit gegen Booking.com und müssen keine Kosten und Kostenrisiken tragen. Vielmehr ist es die Stiftung, die alle abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen und auf eigenes Risiko geltend macht. Neben einer möglichen Klage wird die Stichting versuchen, eine faire gütliche Einigung mit Booking.com zu erzielen. Aufgrund des kollektiven Ansatzes, der Hotels in allen europäischen Jurisdiktionen umfasst, wird die Stichting eine starke Position in solchen Verhandlungen haben.
Die Rechts- und Wirtschaftsexperten
Das Verfahren gegen Booking.com wird von einem paneuropäischen Expertenteam aus Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern mit umfassender Erfahrung auf dem Gebiet der wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzklagen im Allgemeinen und dem speziellen Fall im Besonderen geführt.
Die Initiative wird von Dr. Volker Soyez von SGP Schneider Geiwitz & Partner geleitet, den Anwälten, die Hotels und Hotelverbände erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor nationalen Gerichten und Wettbewerbsbehörden vertreten haben. In dem Gerichtsverfahren in den Niederlanden wird die Stiftung zudem von den Litigation-Experten Theodoor Verheij und Bas Lem der Litigation-Boutique Brande & Verheij vertreten.
Die Wirtschaftssachverständigen sind Prof. Maarten Pieter Schinkel, einer der renommiertesten Wirtschaftssachverständigen mit großer Erfahrung in kartellrechtlichen Schadensersatzprozessen vor niederländischen und europäischen Gerichten, und Ulrich Laitenberger, ein außerordentlicher Professor, der umfassend über Paritätsklauseln geforscht und veröffentlicht hat. Das gesamte Fallmanagement und die Strategie werden von Dr. Till Schreiber und Dr. Christian Classen von CDC Cartel Damage Claims, dem europäischen Pionier und Marktführer bei der Durchsetzung kollektiver Ansprüche im Bereich des Wettbewerbsrechts, unterstützt.
Wie das Verfahren funktioniert
Registrieren Sie Ihr Hotel und warten Sie darauf, dass sich unser Onboarding-Team bei Ihnen meldet (normalerweise innerhalb weniger Tage).
Laden Sie alle Rechnungen aus dem Booking.com Extranet herunter und legen Sie sie bequem in Ihrem persönlichen Upload-Ordner ab.
Unterschreiben Sie den Abtretungsvertrag, den wir Ihnen zur Verfügung stellen, um Ihre Ansprüche an die Stichting Hotel Claims Alliance zu übertragen.
Die Stichting Hotel Claims Alliance macht Ihre Ansprüche geltend und hält Sie regelmäßig über die Entwicklung des Falles auf dem Laufenden.
Auszahlung der Entschädigung bei erfolgreicher Anspruchsdurchsetzung.
FAQ
Teilnahmeberechtigt sind alle Hotels mit Sitz in einem europäischen Land (auch außerhalb der EU), die zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen 2004 und 2024 auf Booking.com gelistet waren. Es gibt keine weiteren Voraussetzungen für die Teilnahme.
Die teilnehmenden Hotels tragen weder Kosten noch Kostenrisiken. Diese werden vollständig von einem Prozessfinanzierer getragen, der nur im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung erhält.
Sie müssen sich nur hier registrieren und werden dann durch den Einführungsprozess geführt. Im Wesentlichen müssen Sie grundlegende Informationen über Ihr(e) Hotel(s) angeben, eine Abtretungsvereinbarung (elektronisch) unterzeichnen und Ihre Booking.com-Rechnungen hochladen.
Ihre Mitarbeit beschränkt sich im Prinzip auf die Bereitstellung der grundlegenden Informationen über Ihr(e) Hotel(s) und das Hochladen Ihrer Booking.com-Rechnungen. Das war's. Wir gehen davon aus, dass von Ihrer Seite keine weiteren Eingaben erforderlich sind.
Nein. Es wäre illegal für Booking.com, Ihr Hotel - auf welche Weise auch immer - für die Teilnahme an dieser Initiative zu sanktionieren. In einer ähnlichen Sammelklage, die im Jahr 2020 von etwa 2000 Hotels eingereicht wurde, hat Booking.com die Klage der Hotels respektiert (auch wenn es natürlich nicht mit der Sache einverstanden war). Schließlich wird erwartet, dass sich mehrere tausend Hotels aus ganz Europa an dieser Initiative beteiligen werden. Es liegt nicht im kommerziellen und strategischen Interesse von Booking.com, seine (laufenden) Geschäftsbeziehungen mit diesen Hotels zu riskieren.
Die konkrete Höhe des Schadensersatzes wird von Wettbewerbsökonomen berechnet werden müssen, in der Regel auf der Grundlage von vergleichenden Marktmodellen, die alle Marktgegebenheiten berücksichtigen. Ersten Schätzungen zufolge könnten die Provisionen von Booking.com aufgrund der Bestpreisklauseln um mindestens 30 % überhöht worden sein. Ihre Entschädigung könnte sich daher auf 30 % der gesamten Provisionen belaufen, die Ihr(e) Hotel(s) zwischen 2004 und 2024 an Booking.com gezahlt haben, zuzüglich Zinsen (abzüglich des Betrags, der auf den Geldgeber des Rechtsstreits entfällt).
Vergleichbare frühere Initiativen aus dem vergangenen Jahr wurden außergerichtlich und recht zügig beigelegt. Wir werden uns bemühen, im vorliegenden Fall ein ähnliches Ergebnis zu erzielen. Ob es möglich sein wird, den vorliegenden Fall zügig beizulegen, hängt jedoch weitgehend von Booking.com ab und liegt daher außerhalb unseres Einflussbereichs. Falls erforderlich, sind alle Maßnahmen ergriffen worden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, auch im Rahmen eines kostspieligen und langwierigen Rechtsstreits vor Gericht. Wichtig für Sie ist, dass die Schadensersatzzinsen bereits zu Ihren Gunsten laufen, so dass eine längere Verfahrensdauer auch zu höheren Zinsansprüchen für Sie führt. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gehen wir davon aus, dass dieser Fall in spätestens 5 Jahren abgeschlossen sein wird.